ESTI: Mängelquote bei elektrischen Erzeugnissen auf Vorjahresniveau

ESTI: Mängelquote bei elektrischen Erzeugnissen auf VorjahresniveauFehraltorf (ots) –

Jedes siebte der im Jahr 2018 durch das Eidgenössische
Starkstrominspektorat ESTI überprüften elektrischen Erzeugnisse wies
Mängel auf. Es mussten 80 Verkaufsverbote ausgesprochen werden.
Zusätzlich wurden 9 Rückrufe und Sicherheitsinformationen von
Produkten aus den Bereichen Haushalt, Wohnen und IT öffentlich
aufgeschaltet.

Die Marktüberwachung durch das ESTI wird schweizweit durchgeführt
und erfolgt gemäss der Verordnung über elektrische
Niederspannungserzeugnisse (NEV; SR 734.26). Elektrische Erzeugnisse
für Haushalt, Büro, Gewerbe und Industrie werden stichprobenweise auf
ihre Konformität und Sicherheit hin überprüft.

1598 Erzeugnisse wurden anlässlich von Besuchen bei
Grossverteilern, Fachmärkten, Herstellern, Messen sowie im E-Commerce
für die Überprüfung erfasst. Überprüfungen erfolgten auch aufgrund
von Meldungen von Konsumenten und von Fachpersonen aus dem
Elektrobereich.

Gesamthaft wurden 232 Erzeugnisse mit Mängeln erfasst, was 14%
aller kontrollierten elektrischen Erzeugnisse entspricht. Darin
enthalten sind 110 Erzeugnisse mit sicherheitstechnischen Mängeln,
welche zu Gefahren für Stromschläge, Verbrühungen, Verletzungen durch
Glassplitter, Überhitzungen und Brandgefahr führen können.

Bei einer möglichen Gefährdung von Personen kann das ESTI das
Bereitstellen eines Erzeugnisses auf dem Markt verbieten. 2018
mussten deshalb 80 Verkaufsverbote ausgesprochen werden. Besonders
betroffen waren Haushaltgeräte, Steckdosenleisten, Akkus, Ladegeräte
für Laptops und Smartphones, aber beispielsweise auch
Kabeldurchführungsplatten, Lüfter, Leuchten und Pumpen für den
industriellen Einsatz.

Der Verkauf von elektrischen Geräten mit unzulässigen
ausländischen Steckern (beispielsweise Schuko-Stecker) ist in der
Schweiz grundsätzlich verboten, da beim Versuch des Einsteckens in
die Steckdose oder durch unsachgemässe Abänderungen an der
Steckverbindung spannungsführende Teile berührt werden können.
Konsumenten sollten solche Geräte zurückweisen und können dem ESTI
dazu eine Meldung erstatten.

Konsumenten sollten überdies vorsichtig sein bei Online-Einkäufen
von unüblich preisgünstigen elektrischen Geräten direkt aus Fernost.
Teilweise sind solche Geräte Nachahmer-Produkte, welche gerade im
längeren Betrieb aufgrund von elektrisch minderwertigen Bauteilen und
einer vereinfachten Bauweise unsicher werden können (z.B.
Brandgefahr).

In 28 Fällen haben Hersteller und Händler aufgrund des
Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG) in Zusammenarbeit
mit dem ESTI betroffene Produkte vom Markt genommen. In 9 Fällen
wurden Rückrufe und Sicherheitsinformationen zudem auf der Website
des Büros für Konsumentenfragen BFK veröffentlicht. Dies betraf
Stehleuchten, Deckenleuchten, Netzteile, Reiseadapter, Wasserkocher,
Haarschneider, Fritteusen und Akkus von Notebooks.

Konsumentinnen und Konsumenten sollten beim Kauf von elektrischen
Geräten auf einen korrekten Schweizer Stecker, einen erreichbaren und
kompetenten Kundendienst, aussagekräftige Bedienungsanleitungen und
auf am Gerät angebrachte Prüfzeichen achten. Ein anerkanntes
Schweizer Prüfzeichen ist beispielsweise das Sicherheitszeichen S+
des ESTI. Geräte mit dem Sicherheitszeichen S+ sind unter
www.esti.admin.ch veröffentlicht. Geräte mit anerkannten Prüfzeichen
weisen höhere Ansprüche an die Produktesicherheit nach und bieten
Konsumenten damit einen Mehrwert.

Kontakt:
Adresse für Rückfragen:
Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI
Marktüberwachung
Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf
Auskunft: 044 956 12 30, Peter Fluri
mub.bs.info@esti.ch
www.esti.admin.chhttps://www.presseportal.ch/de/pm/100019965/100827645