Zürcher Tierschutz fordert glasklare Pelz-Deklaration (FOTO)

Zürcher Tierschutz fordert glasklare Pelz-Deklaration (FOTO)Zürich (ots) –

Bis morgen, 17.5.2019 läuft die Vernehmlassung zur Revision der
Pelzdeklarationsverordnung (PDV). Danach erarbeitet der Bund den
definitiven Wortlaut. Die bisherigen Mängel hat der Zürcher
Tierschutz mit seiner Kampagne «echt Pelz – echt grausam» mehrfach
scharf kritisiert. Er fordert endlich Klartext auf Etiketten, um die
Tierquälerei hinter Echtpelz schonungslos zu entlarven.

Das zuständige Bundesamt BLV sammelt die Stellungnahmen zum neuen
Entwurf der Pelzdeklarationsverordnung, die seit 2013 in Kraft ist.
Dass «Echtpelz» neu auf allen Produkten stehen muss, findet beim
Tierschutz Anklang. Doch enthalten sind auch beschönigende
Bezeichnungen, welche die grausamen Praktiken der Pelzindustrie
verschleiern.

«Herkunft unbekannt»: ein No-Go

Die Herkunft der Pelzwaren liegt oft im Dunkeln. Daher soll neu
«Herkunft unbekannt» als Deklaration erlaubt sein. Doch viele Pelze
stammen aus billiger Massenproduktion in Fernost, wo qualvollste
Käfighaltung und brutalste Tötungsmethoden vorherrschen. «Dass der
Gesetzgeber den Verkauf solcher Qualpelze ohne Herkunftsnachweis
zulassen will, ist ethisch inakzeptabel», kritisiert Nadja Brodmann
vom Zürcher Tierschutz. «Stünde unbekannte Herkunft bei Eiern,
Fleisch oder Fisch, wäre das ein nationaler Skandal!». Hier dient die
Lebensmittelgesetzgebung (LGV, Art. 39) als Vorbild: Die Herkunft von
Pelz ist wie jene anderer tierischer Produkte klar zu deklarieren.

Gewinnungsart «Gruppenhaltung»: irreführend, beschönigend!

Der Vorschlag für die Bezeichnung der Gewinnungsarten ist grob
vereinfacht: Dass «Käfighaltung mit Gitterböden» bleiben soll, ist
unbestritten. Dies trifft auf 85-90% der Pelzartikel zu, wie
Ladenrecherchen des Zürcher Tierschutz zeigten. Alles andere aber mit
«Gruppenhaltung» zu bezeichnen, ist reine Konsumententäuschung! Der
beschönigende Begriff sagt nichts darüber aus, ob die Haltung
tiergerecht war oder nicht. Viele Pelztiere wie Füchse und Nerze
leben meist als Einzelgänger und sind in Gruppenhaltung völlig
überfordert und gestresst! Einzig Kaninchen sind Gruppentiere, doch
gerade sie werden auf Pelzfarmen meist einzeln gehalten! Zielführend
ist eine Unterscheidung gemäss landwirtschaftlicher
Deklarationsverordnung (LDV): «Aus in der Schweiz (nicht)
zugelassener Haltungsform». «Niemand muss das Rad neu erfinden», so
Brodmann, «diese Bezeichnung kann wie für Käfigeier und Käfigfleisch
auch für Pelz gelten». Entscheidend ist primär, ob die Haltung den
Schweizer Vorgaben entspricht oder nicht.

Deklarationsverstösse bei Qualpelzen hart bestrafen!

Der Zürcher Tierschutz fordert den Bund auf, seine Verantwortung
wahrzunehmen und endlich transparente, griffige Formulierungen zu
verordnen, um einer der schlimmsten Importquälereien Einhalt zu
bieten. Doch gemäss Brodmann nützt alles nichts ohne strengen
Vollzug. «Es braucht verstärkte Kontrollen und massiv höhere
Strafgebühren, sonst foutieren sich die Modehäuser weiter ums
Gesetz!»

Weitere Informationen und Bildmaterial: http://ots.ch/ww6WDO

Kontakt:
Zürcher Tierschutz: Nadja Brodmann, Mitglied der Geschäftsleitung
E-Mail: nbrodmann@zuerchertierschutz.ch
Tel.: +41-79 334 91 70; +41-44 261 43 36https://www.presseportal.ch/de/pm/100057078/100828139