Neuer Lidl-GAV: Verdoppelung des Vaterschaftsurlaubs (FOTO)

Neuer Lidl-GAV: Verdoppelung des Vaterschaftsurlaubs (FOTO)Weinfelden (ots) –

Der seit März 2011 gültige Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zwischen Lidl Schweiz, der
Gewerkschaft Syna und dem Kaufmännischen Verband wird per 01.03.2020 erneuert
und um vier Jahre verlängert. Der neue GAV bringt zahlreiche Anpassungen
zugunsten der Mitarbeitenden. Im Fokus steht die Vereinbarkeit von Beruf und
Familie. So bietet der Detailhändler seinen Mitarbeitenden neu 20 Tage
Vaterschaftsurlaub und 18 Wochen Mutterschaftsurlaub bei 100% Lohnfortzahlung.

Lidl Schweiz hat gemeinsam mit der Gewerkschaft Syna und dem Kaufmännischen
Verband verschiedene Anstellungsbedingungen zugunsten der Mitarbeitenden
angepasst. Im Zentrum des neuen GAV steht die Vereinbarkeit von Beruf und
Familie. Der neue GAV wurde am letzten Freitag von Lidl Schweiz, der
Gewerkschaft Syna und dem Kaufmännischen Verband unterzeichnet.

Für Mütter und Väter

Mit dem neuen GAV verdoppelt sich der bezahlte Vaterschaftsurlaub von bisher 10
Tagen auf neu 20 Tage. Der bezahlte Mutterschaftsurlaub wird von bisher 16 auf
neu 18 Wochen ebenfalls verlängert. Sowohl die Mütter als auch die Väter
profitieren dabei von einer 100%- igen Lohnabdeckung. Im GAV aufgenommen wurde
zudem die sogenannte «Geburtszulage»: frischgebackene Mütter und Väter erhalten
bei der Geburt eines Kindes Lidl-Einkaufsgutscheine in der Höhe von 500 Franken
sowie eine Babybox mit Artikeln aus dem Sortiment.

Hoher Standard weiter ausgebaut

Bereits heute garantiert Lidl Schweiz die höchsten GAV-abgesicherten
Mindestlöhne der Branche mit 4’100 Franken für ungelernte Mitarbeitende resp.
4’200 Franken für 2-jährig und 4’350 Franken für 3-jährig gelernte
Mitarbeitende.* Im neuen GAV sind nun erstmalig auch die Mindestlöhne für
Lernende und Praktikanten festgeschrieben. Des Weitern wurden Funktionszulagen,
Dienstaltersgeschenke und die Förderung der beruflichen Weiterbildung
verhandelt.

Der Lidl-GAV bietet attraktive Anstellungsbedingungen wie eine Wochenarbeitszeit
von 41 Stunden oder den vollständigen Verzicht auf den Koordinationsabzug in der
beruflichen Vorsorge – was besonders den Mitarbeitenden im Teilzeitpensum,
darunter viele Frauen, zugutekommt. Jeder Lohnfranken ist dadurch
BVG-versichert, unabhängig vom Pensum des Mitarbeitenden.

Marco Monego, Chief Human Resources Officer bei Lidl Schweiz, freut sich über
den erfolgreichen Vertragsabschluss: «Unser neuer GAV ist der fortschrittlichste
in der Branche. Damit unterstreichen wir, dass sich Lidl lohnt – vor allem auch
für unsere Mitarbeitenden. Wir sprechen nicht einfach nur von fairen Löhnen und
attraktiven Arbeitsbedingungen, sondern lassen diese auch vertraglich absichern.
Unser Ziel ist es, uns ständig zu verbessern und weiterzuentwickeln.»

Xenia Wassihun, Fachverantwortliche Sozialpartnerschaft beim Kaufmännischen
Verband, führt fort: «Als Kompetenzzentrum für Beruf und Bildung sind wir mit
dem heutigen Verhandlungsergebnis sehr zufrieden. Lidl Schweiz hat den
bestehenden GAV nicht nur verlängert, sondern auch im Sinne einer besseren
Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ausgebaut. Davon profitieren über 3’500
Mitarbeitende.»

Marco Geu, Zentralsekretär Detailhandel der Gewerkschaft Syna, ergänzt: «Nach
konstruktiven Verhandlungen konnten wir zusammen mit Lidl Schweiz einen weiteren
Meilenstein erreichen. Gerade mit dem verlängerten Mutter- und
Vaterschaftsurlaub konnten wir eine zentrale Forderung unserer Mitglieder
erfüllen. Lidl Schweiz setzt mit dem neuen GAV ein wichtiges Zeichen.»

*Die Angaben beziehen sich auf ein 100% Pensum, wobei 13 Monatslöhne ausbezahlt
werden.

Kontakt:
Mathias Kaufmann
Medienstelle
Tel.: 071 627 82 00
E-Mail: media@lidl.ch
www.lidl.ch
www.facebook.com/lidlchhttps://www.presseportal.ch/de/pm/100016795/100836402

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