Vertragshilfe24 präsentiert die Expertenmeinungen zu Lebensversicherungen. Der Tenor: Für die meisten Verbraucher zahlt sie sich nicht aus. Das Versprechen klang
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Vertragshilfe24 klärt auf: Lebensversicherung muss Effektivkosten senken.
Die BaFin fordert die Senkung der Effektivkosten von Lebensversicherungen. Ein Anbieter greift nun zu einem Trick. Bereits im Sommer 2023
Vertragshilfe24 klärt auf: BaFin maßregelt Anbieter von Fondspolicen.
Das Verbraucherportal Vertragshilfe24 weist darauf hin, dass die BaFin zu hohe Kosten bei Fondspolicen festgestellt hat. Die BaFin hat bereits
Vertragshilfe24 warnt: Betriebsrenten werden verkauft.
Vertragshilfe24 warnt vor Risiken für Betriebsrenten wegen Verkauf an Run Off Gesellschaften. Viele Versicherungsunternehmen stehen vor gewaltigen wirtschaftlichen Herausforderungen. Insbesondere
Vertragshilfe24 warnt: Lebensversicherung mit hohen Kosten
Vertragshilfe24 rät zur Rückabwicklung von Lebensversicherungen, weil die Kosten unangemessen hoch sind. Lebensversicherungen warben viele Jahre mit einem sehr attraktiven
Vertragshilfe24 warnt: Lebensversicherungskunden droht Kündigungsverbot
In wirtschaftlich schwierigen Situationen für Versicherungsunternehmen kann die BaFin den Kunden verbieten zu kündigen. Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kommt
Vertragshilfe24 warnt: Lebensversicherungskunden drohen höhere Beiträge
Der Gesetzgeber bietet Versicherungsunternehmen einen großen Spielraum, um die Beiträge zu erhöhen. Kunden sollten jetzt prüfen, wie sie diesem Risiko
Vertragshilfe24 – Solvency II setzt Lebensversicherungen unter Druck
Die EU versucht mit Solvency II das Risiko von Insolvenzen der Lebensversicherungen zu reduzieren, doch das führt zu neuen Problemen.
Vertragshilfe24 – Lebensversicherungen wirklich so stabil wie angegeben?
Die EU hat mit Solvency II strengere Vorgaben für Versicherungen vorgesehen, um Insolvenzen abzuwenden. Doch den Unternehmen bleiben einige Hintertüren
Vertragshilfe24 – Lebensversicherungen legen Überschussbeteiligung selbst fest.
Laut gesetzlicher Regelung entscheiden die Vorstände darüber, welche Überschussbeteiligung die Versicherten erhalten. Das kann zum Nachteil für die Kunden sein.